Schutz bei Haftpflichtansprüchen für Hundehalter
Als Halter eines Hundes wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar.
Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Was,
wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Laut
§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: „Wird durch ein Tier ein Mensch
getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache
beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten
den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Eine Privathaftpflichtversicherung deckt
nur Ihr Risiko bei Schäden duch bestimmte Kleintiere (Katzen, Hamster, Mehrschweinchen
und Bienen). Sind Sie Besitzer eines Hundes, so trägt der Versicherer mit dem Abschluss
einer Hundehaftpflichtversicherung Ihr Risiko als Tierhalter und sorgt für den Fall der
Fälle für eine prompte und unkomplizierte Regulierung. Sie haben einen Welpen
bekommen oder suchen eine neue Hundehaftpflichtversicherung, dann bieten wir
Ihnen bereits eine Hundehaftpflichtversicherung ab € 39,87 inkl. 19%
Versicherungssteuer an. Unsere Tarife können Sie
online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen unter
www.GUP-Makler.de
Exklusiv für Mitglieder in einem Hunde(sport)verein bieten
wir Sonderkonditionen an.
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Sie erreichen
uns wie folgt: G & P
Versicherungsmakler Postfach 13 01 47 13601 Berlin
...
schneller geht’s per Telefon: 030 / 34 34 61 61 per Telefax: 030 / 34 34 61
66 oder per eMail an: info@GUP-Makler.de |